Tarife & Infos

Kosten / Klienten­informationen

Im Zusammenhang mit der Förderung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste durch das Land Kärnten, ergibt sich bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ein nach sozialen Maßstäben einkommensabhängig gestaffelter Selbstbehalt. Die Kosten für das Erstgespräch vor Ort (= Beginn der Betreuung) werden vom Land Kärnten übernommen.

Der Stundensatz je Pflege- und Betreuungsstunde für eine Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP), Pflegeassistentin (PA) oder Heimhilfe (HH), ist abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen bzw. der monatlichen Nettopension – das Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen. Leben Sie mit Ihrem (Ehe)Partner bzw. Ihrer (Ehe)Partnerin im gleichen Haushalt, wird dessen Nettopension zu 50% zu Ihrer Pension hinzugerechnet – (Ehe)Partnerregelung. Beziehen nur Sie oder Ihr Partner ein eigenes Einkommen, werden 300,- Euro von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Tarifbeispiel:
Pension Brutto 1.706,74 Euro
zuzüglich
Pflegegeld (Stufe 2) 380,30 Euro
abzüglich
Kranken­versicherungs­beitrag 102,40 Euro
Lohnsteuer 10,22 Euro
Anweisungsbetrag 1.974,42 Euro
Bemessungs­grundlage 1.594,12 Euro (1.974,42 Euro
– 380,30 Euro)

Selbstbehalte lt. Tarifliste Land Kärnten Stand 01.01.2026 (bei BMG 1.594,12 Euro)

Art der Leistung € pro Pflegestunde mit Pflegegeld Sonn- und Feiertagsstunde € pro Pflegestunde ohne Plegegeld
DGKP 18,05 + 50% 11,07
PA 16,52 + 50% 10,40
HH 12,40 + 50% 12,40

Die minutengenaue Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines speziell für den Bereich „Mobile Soziale Dienste“ konzipierten mobilen Zeit- und Leistungserfassungssystems.

Informationen zu den Selbstbehalten, einen Klientenleitfaden – Mobile Dienste sowie auch ein Verzeichnis der Leistungserbringer finden Sie auf der entsprechenden Seite des Landes Kärnten.