Tarife & Infos
Kosten / Klienteninformationen
Im Zusammenhang mit der Förderung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste durch das Land Kärnten, ergibt sich bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ein nach sozialen Maßstäben einkommensabhängig gestaffelter Selbstbehalt. Die Kosten für das Erstgespräch vor Ort (= Beginn der Betreuung) werden vom Land Kärnten übernommen.
Der Stundensatz je Pflege- und Betreuungsstunde für eine Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP), Pflegeassistentin (PA) oder Heimhilfe (HH), ist abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen bzw. der monatlichen Nettopension – das Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen. Leben Sie mit Ihrem (Ehe)Partner bzw. Ihrer (Ehe)Partnerin im gleichen Haushalt, wird dessen Nettopension zu 50% zu Ihrer Pension hinzugerechnet – (Ehe)Partnerregelung. Beziehen nur Sie oder Ihr Partner ein eigenes Einkommen, werden 300,- Euro von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
| Tarifbeispiel: | |
|---|---|
| Pension Brutto | 1.706,74 Euro |
| zuzüglich | |
| Pflegegeld (Stufe 2) | 380,30 Euro |
| abzüglich | |
| Krankenversicherungsbeitrag | 102,40 Euro |
| Lohnsteuer | 10,22 Euro |
| Anweisungsbetrag | 1.974,42 Euro |
| Bemessungsgrundlage | 1.594,12 Euro (1.974,42 Euro – 380,30 Euro) |
Selbstbehalte lt. Tarifliste Land Kärnten Stand 01.01.2026 (bei BMG 1.594,12 Euro)
| Art der Leistung | € pro Pflegestunde mit Pflegegeld | Sonn- und Feiertagsstunde | € pro Pflegestunde ohne Plegegeld |
|---|---|---|---|
| DGKP | 18,05 | + 50% | 11,07 |
| PA | 16,52 | + 50% | 10,40 |
| HH | 12,40 | + 50% | 12,40 |
Die minutengenaue Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines speziell für den Bereich „Mobile Soziale Dienste“ konzipierten mobilen Zeit- und Leistungserfassungssystems.
Informationen zu den Selbstbehalten, einen Klientenleitfaden – Mobile Dienste sowie auch ein Verzeichnis der Leistungserbringer finden Sie auf der entsprechenden Seite des Landes Kärnten.