
KOSTEN/KLIENTENINFORMATIONEN
Im Zusammenhang mit der Förderung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste durch das Land Kärnten, ergibt sich bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ein nach sozialen Maßstäben einkommensabhängig gestaffelter Selbstbehalt.
Der Stundensatz je Pflege- und Betreuungsstunde für eine Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegeassistentin oder Heimhilfe, ist abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen. Die genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines speziell für den Bereich „Mobile Soziale Dienste“ konzipierten mobilen Zeit- und Leistungserfassungssystems. Für die Hauskrankenhilfe Klagenfurt gelten die gleichen Tarife wie für alle anderen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsdienste in Kärnten.
Unter folgenden Link des Landes Kärnten können z.B. Selbstbehalte, Klientenleitfaden, Fördervoraussetzungen etc. eingesehen werden.
Klientenleitfaden Mobile Soziale Dienste
Selbstbehalte mehrstündige Betreuungsleistungen